Nutzungsbedingungen für Produktionen
Entwurf, Fassung 2026-10. Dieser Text wird vor dem Start von einer Anwältin geprüft und ersetzt. Massgebend ist die deutsche Fassung.
1. Worum es geht
Die Filmium GmbH («Filmium») betreibt den Videoshop QINOQ. Im Studio bereiten Produktionen ihre Filme vor, veröffentlichen sie und verwalten Preise, Team und Abrechnungen. Diese Bedingungen regeln die Nutzung des Studios. Den Vertrieb der Filme regelt der Lizenzvertrag, den die Produktion bei der ersten Veröffentlichung bestätigt; für jeden Film kommt die Rechte-Erklärung dazu.
«Produktion» heisst in diesen Bedingungen die Firma oder Person, für die ein Konto im Studio besteht: eine Produktionsfirma, ein Verleih oder eine Filmschaffende im Selbstvertrieb. Sie ist Vertragspartnerin von Filmium. Wer im Studio für sie arbeitet, ist ein «Teammitglied». Für Festivals gelten diese Bedingungen sinngemäss, bis es eigene gibt.
Wer den Antrag stellt, akzeptiert diese Bedingungen für die Produktion und bestätigt, sie vertreten zu dürfen. Jedes Teammitglied akzeptiert sie für sich, wenn es eine Einladung annimmt. Persönlich binden es die Regeln zu den Zugängen (Ziffer 3) und zur Vertraulichkeit (Ziffer 10); alle übrigen Pflichten trägt die Produktion.
2. Zulassung
Filmium entscheidet über jeden Antrag und kann Nachweise verlangen, etwa die Mitgliedschaft in einem Verband, einen Vimeo-Kanal oder eine Filmografie. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
3. Studio-Konto und Team
- Die Produktion bestimmt, wer im Studio welche Rolle hat (Inhaberin, Admin, Redaktion, Finanzen, Statistik), und ist für die Handlungen ihres Teams verantwortlich.
- Inhaberinnen und Admins melden sich mit zweitem Faktor an. Zugänge sind persönlich. Einen Missbrauch meldet die Produktion sofort an Filmium.
- Verträge und Rechte-Erklärungen bestätigt nur, wer die Produktion vertritt (Inhaberin oder Admin).
- Wer eine Einladung ins Team annimmt, akzeptiert damit diese Bedingungen für sich; QINOQ hält Zeitpunkt und Fassung fest.
4. Inhalte
- Die Produktion lädt nur Filme, Untertitel, Bilder und Texte hoch, die sie für QINOQ nutzen darf, und hält die Angaben richtig, namentlich Altersfreigaben, Länder und Mitwirkende.
- Nicht erlaubt sind rechtswidrige Inhalte, namentlich solche, die Rechte Dritter verletzen, zu Gewalt oder Hass aufrufen oder Minderjährige gefährden, sowie Pornografie.
- Filmium speichert die Inhalte, wandelt sie für die Wiedergabe um und bewahrt die Originaldateien auf.
- Vorbereiten kann die Produktion so viele Filme, wie ihr Konto umfasst: so viele, wie die Stufe des Jahresminimums umfasst (ohne Film im Shop fünf; Lizenzvertrag Ziffer 5), und drei Entwürfe dazu; veröffentlichte und zurückgezogene Filme zählen mit. Entwürfe darüber, die nie veröffentlicht werden, kündigt Filmium nach zwei Wochen per E-Mail an, erinnert nach einem Monat und löscht sie frühestens 60 Tage nach dem Anlegen und frühestens zwei Wochen nach der Erinnerung. Es trifft die ältesten Entwürfe zuerst; nie Entwürfe, die Zuschauerinnen schon haben, und nie Filme aus dem Umzug von Vimeo On Demand.
5. Prüfen, zurückziehen, sperren
- Filmium prüft Filme nicht vor der Veröffentlichung, sieht sie aber danach an und geht Meldungen nach.
- Filmium kann einen Film aus dem Verkauf nehmen, das Studio-Konto der Produktion oder den Zugang eines Teammitglieds sperren, wenn es Hinweise auf rechtswidrige Inhalte, falsche Angaben oder einen Verstoss gegen diese Bedingungen oder den Lizenzvertrag gibt. Filmium nennt der Produktion den Grund, die betroffenen Inhalte und wie sie widersprechen kann, und entscheidet über einen Widerspruch innert angemessener Frist.
- Käuferinnen behalten ihre Filme, soweit das rechtlich möglich ist.
6. Vimeo
- Verbindet die Produktion ihr Vimeo-Konto, erlaubt sie Filmium, ihre On-Demand-Seiten, Videos, Dateien, Untertitel und Gutscheine zu lesen und als Filme zu übernehmen. Filmium liest nur und ändert nichts bei Vimeo. Die Verbindung lässt sich jederzeit trennen.
- Die Übernahme hängt von der Schnittstelle von Vimeo ab, die Vimeo jederzeit ändern oder abschalten kann, spätestens mit dem Ende von Vimeo On Demand am 20. November 2026. Filmium passt QINOQ wenn möglich an, kann aber nicht garantieren, dass alles übernommen werden kann. Was Vimeo nicht mehr herausgibt, begründet keine Ansprüche gegen Filmium.
- Wer einen Film der Produktion bei Vimeo On Demand gekauft oder geliehen hat und das nachweist, bekommt ihn auf QINOQ ohne erneute Zahlung; daraus entsteht kein Erlös. Mit dem eigenen Vimeo-Konto bestätigte Käufe gelten ohne weitere Prüfung; von Hand gemeldete prüft die Produktion im Studio.
7. Daten von Zuschauerinnen
- Die Produktion sieht Zahlen ohne Namen. Personendaten bekommt sie nur in zwei Fällen: Angaben zu einem von Hand gemeldeten Vimeo-Kauf, und die Adressen von Menschen, die ihr folgen und Neuigkeiten wollen.
- Angaben zu Vimeo-Käufen verwendet die Produktion nur, um den Kauf zu prüfen, und löscht sie danach.
- Adressen von Fans verwendet die Produktion nur für Nachrichten über ihre eigenen Filme, mit einem Abmeldelink in jeder Mail; Abmeldungen und Löschbegehren setzt sie sofort um. Für diese Daten ist die Produktion im Sinne des Datenschutzrechts selbst verantwortlich.
8. Gebühren
Bis zur ersten Veröffentlichung kostet das Studio nichts. Was eine Veröffentlichung kostet, wie das Jahresminimum als Guthaben wirkt, wie abgerechnet und ausbezahlt wird und wie sich Gebühren ändern können, steht im Lizenzvertrag (Ziffern 4 bis 6 und 11). Die Seite qinoq.com/de/filmschaffende erklärt dasselbe in Kürze; massgebend ist der Lizenzvertrag.
9. Verfügbarkeit
Filmium bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb, garantiert ihn aber nicht. Wartungen kündigt Filmium wenn möglich an.
10. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen vertraulich, etwa Verkaufszahlen, Konditionen und unveröffentlichte Filme.
11. Ende
- Die Produktion kann ihr Studio-Konto jederzeit schliessen; Filme im Shop nimmt sie vorher heraus. Filmium kann mit 60 Tagen Frist kündigen, bei schweren Verstössen sofort. Was mit einem bezahlten Jahresminimum und einem Guthaben aus Verkäufen geschieht, steht im Lizenzvertrag (Ziffern 5 und 12).
- Gekaufte Filme bleiben nach dem Lizenzvertrag für Käuferinnen abrufbar. Übrige Daten löscht Filmium nach den Fristen der Datenschutzerklärung.
- Aufbewahrt bleiben, auch nach dem Ende: Bestätigungen von Lizenzvertrag und Rechte-Erklärungen, Abrechnungen und Gutschriften (zehn Jahre) und das Protokoll sicherheitsrelevanter Handlungen, soweit möglich ohne Personenbezug.
12. Haftung
Filmium haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit das Gesetz es zulässt. Für ihre Inhalte und Angaben haftet die Produktion; sie stellt Filmium von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen.
13. Änderungen
Filmium kann diese Bedingungen ändern. Kleine Änderungen ohne neue Pflichten gelten nach einer Mitteilung per E-Mail. Wesentliche Änderungen teilt Filmium mindestens 30 Tage vorher per E-Mail und im Studio mit; ist die Produktion nicht einverstanden, kann sie bis dahin kündigen. Bereits verkaufte Filme und abgerechnete Zeiträume betrifft eine Änderung nicht.
14. Abweichende Absprachen
Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn die Geschäftsführung von Filmium sie schriftlich bestätigt; eine E-Mail genügt.
15. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern.